EINRICHTUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN


IM BUNARINA HAFEN

 


IN DER UMGEBUNG

DER NAUTISCHE TEIL

Der nautische Teil des Hafens umfasst die Küste D, die Piere 7, 8, 9, 10, 11 und 1T und temporär auch das Ufer B, das für kleinere Boote in der Periode vom 01.05 bis 31.10. bestimmt ist.

Auf dem Bild ist er rot markiert.

290 nautische Liegeplätze stehen zur Verfügung.


DER KOMMUNALE TEIL

Die Reihenfolge der Priorität zum Erhalt eines ständigen Liegeplatzes wird durch die Bestimmung des Artikels 5 der Verordnung über Kriterien zur Bestimmung des Zwecks einzelner Teile des für das öffentliche Verkehr von regionalen und lokalen Bedeutung geöffneten Hafens (Amtsblatt Nr.94/07) geregelt und in der Verordnung über die Aufrechterhaltung der Ordnung ist die Anordnung der Liegeplätze festgelegt.

Auf dem Bild ist es rot markiert.

Es gibt insgesamt 300 kommunale Liegeplätze.

 


DAS OPERATIVE BEREICH

Unabhängig von der Tätigkeit, die sie ausführen, müssen Boote und Schiffe beim Einlaufen in den Hafen eine Einlaufgenehmigung bei der Hafenverwaltung Pula – Bunarina beantragen. Ausnahmen sind Sport- und Fischerboote und Boote, die Passagier- und Taxifahrten ausführen, so wie die Boote, die einen Liegeplatzvertrag im Hafen abgeschlossen haben. Mit der Verordnung über die Aufrechterhaltung der Ordnung sind Kriterien für den Gebrauch des operativen Bereichs des Hafens festgelegt.

Auf dem Bild ist es gelb markiert.